Stand: 12.09.202311.6. Gewährleistung und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EU-weit gilt eine Gewährleistungsfrist bei Geschäften mit Verbrauchern von zwei Jahren. Bei Lieferungen an Unternehmen kann auch eine kürzere Gewährleistungsfrist vereinbart werden. Bei Neukunden AUSDRÜCKLICH schon bei der Angebotsstellung auf die AGB hinweisen und diese übersenden (bei Altkunden reicht der Verweis auf die früher vereinbarten und daher bekannten AGB). Verlängerter Eigentumsvorbehalt empfohlen. Je nach Land und Art des Eigentumsvorbehaltes können bestimmte Formerfordernisse einzuhalten sein. Gerichtsstand und Schiedsgerichtsbarkeit unter Kaufleuten frei vereinbar, mit Privatpersonen eingeschränkt nur dann, wenn der Vertrag, juristisch gesehen, in Österreich abgeschlossen wird (ist jedenfalls bei gleichzeitiger Anwesenheit und Einigung von Verkäufer und Käufer im österreichischen Geschäft der Fall). Da die Anwendung der AGB aber in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Bedeutung hat, empfehlen wir vor Vereinbarung Rücksprache mit dem jeweiligen AußenwirtschaftsCenter zu halten.

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