Stand: 11.09.20239.6. Zahlungsmodalitäten

In der Regel liefern Unternehmer an ihnen bekannte Kunden auf offene Rechnung, wobei Zahlungsziele von 30 (mit 3% Skonto), 60 oder 90 Tagen (bzw. Ende des Monats) ab Rechnungsdatum üblich sind. Die Bezahlung erfolgt meist durch Banküberweisung, Scheck oder eines der ital. Interbank-Zahlungssysteme mittels Bankquittung (ricevuta bancaria „RIBA“). Die Bezahlung mittels Scheck (assegno bancario) ist in Italien durchaus üblich. Der Zirkularscheck (assegno circolare) bietet eine größere Sicherheit, da die ausstellende Bank als Garant für die Zahlung auftritt.

Eine im ital. Geschäftsverkehr weit verbreitete Zahlungsart ist die Bankquittung (ricevuta bancaria). Dabei handelt es sich um die Vorlage einer Zahlungsaufforderung an den Schuldner durch dessen Hausbank bei Fälligkeit. Obwohl „RIBA“ dem Aussteller keinerlei Sicherheiten bietet, trägt sie zu einer Verbesserung der Zahlungsdisziplin bei.

Über Neukunden sollte eine Bonitätsauskunft eingeholt werden (AußenwirtschaftsCenter).

Bargeldzahlungen sind in Italien nur bis zu einem Höchstbetrag von Euro 4.999,99 erlaubt (Ausnahme: Geldwechselstellen haben ein Limit von 999,99 Euro). Im Hintergrund stehen die Bemühungen der italienischen Regierung zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung.
Die Bargeldgrenze gilt auch für die Übertragung von Überbringer-Sparbüchern und Inhaberpapieren. Wenn der Wert der Transaktion 5.000 Euro und mehr beträgt, muss diese über eine Bank, ein elektronisches Geld ausgebendes Institut oder über die Poste Italiane SpA erfolgen.

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