Stand: 11.09.20239.2. Lieferung an Unternehmer

Rechnungen für Warenlieferungen an Unternehmer in anderen EU Mitgliedstaaten können grundsätzlich netto ausgestellt werden, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Verbringung der Ware über die Grenze in einen anderen Mitgliedstaat

Die Warenbewegung in einen anderen Mitgliedstaat ist nachzuweisen. In der dafür relevanten Verordnung des Finanzministers (VO 401/1996) wird unterschieden zwischen Beförderung und Versendung.

Eine Beförderung liegt vor, wenn der Unternehmer (Verkäufer) oder Abnehmer (Käufer) den Gegenstand der Lieferung selbst befördert (Werkverkehr). Hier muss der Verkäufer in seiner Buchhaltung folgende Nachweise führen:

Zusätzlich ist im Beförderungsfall durch den Abnehmer die Identität des Abholenden festzuhalten (z.B. Kopie des Führerscheins) und vom Abholer eine Vollmacht des Inhabers der UID Nummer vorzulegen, dass diese Person zur Abholung berechtigt ist.

Ein Muster einer umfassenden Abhol- und Verbringungsbestätigung ist als Anhang L im Anlagenteil eingefügt.

Im Versendungsfall (Transport durch Spedition, Post, Bahn etc., wobei es egal ist ob der Lieferant oder der Käufer den Transport organisiert und bestellt) muss der Versender die Verbringung der Ware durch einen Versendungsbeleg nachweisen. Hier kommen insbesondere Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen oder Speditionsbescheinigungen in Betracht bzw. deren Doppelstücke (keine Kopien). 

2. Überprüfung der UID-Nummer des italienischen Kunden

Es gibt zwei Stufen der Überprüfung. Die Prüfung nach Stufe 1 bestätigt
lediglich, dass diese UID Nummer vergeben wurde und gültig ist. Es wird hier
aber kein Bezug zu einem bestimmten Unternehmen hergestellt. Die Überprüfung
nach Stufe 1 ist möglich im Internet auf der Seite der Generaldirektion Zoll und Steuern der Europäischen Kommission (VIES Datenbank > http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vatRequest.html).
Durch Angabe des Mitgliedstaates und der UID-Nummer des Geschäftspartners
erhält man die Bestätigung der Gültigkeit der UID-Nummer.

Bei einer Stufe 2 Überprüfung wird neben der grundsätzlichen Bestätigung der
Gültigkeit einer UID-Nummer auch ein Bezug zu einem bestimmten Unternehmen
unter einer bestimmten Adresse hergestellt. Eine Prüfung nach Stufe 2 kann
mittlerweile ebenfalls großteils auf der VIES Datenbank der Europäischen Kommission vorgenommen werden, da auf der Bestätigungsseite neben der Gültigkeit der UID-Nummern auch häufig der Name und die Adresse des registrierten Unternehmens angegeben wird. In jedem Fall ist eine Stufe 2 Überprüfung über Finanz-Online auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen möglich. Hierfür ist aber eine Registrierung bei Finanz-Online notwendig. In allen Fällen der Überprüfung, muss die Bestätigung der Gültigkeit der Nummer ausgedruckt und aufbewahrt werden (Buchnachweis).

Nur im Falle eines Systemausfalls oder wenn es dem Unternehmen nicht zumutbar ist, eine elektronische Abfrage durchzuführen, wäre eine Prüfung nach Stufe 2 mittels
Formular U16 (s. Anlage A am Ende des Handbuchs) beim für das Unternehmern zuständigen Finanzamt möglich.

ACHTUNG: Bei erstmaligen Geschäftsbeziehungen und bei
Selbstabholungen durch den italienischen Käufer wird von der Finanzverwaltung eine
Überprüfung nach Stufe 2 empfohlen. Sollte sich bei einer späteren
Finanzprüfung herausstellen, dass die verwendete UID-Nummer einem anderen
Unternehmen zugewiesen wurde oder überhaupt nicht gültig war, wird die
Lieferung als steuerpflichtige Inlandslieferung behandelt und die österr. UST
ist nachträglich abzuführen.

Achtung: 
Ab 1.1.2020 ist bei ig Lieferungen die gültige UID-Nummer des Empfängers (neben der fristgerechten Abgabe der Zusammenfassenden Meldung) materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit. Liegt zum Zeitpunkt der Lieferung keine gültige UID-Nummer des Empfängers vor, ist die ig Lieferung als steuerpflichtige Lieferung zu behandeln. 

3. Rechnungsvermerk

Auf der Rechnung muss der Vermerk „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ angeführt werden sowie die UID-Nummern des Versenders und des Abnehmers.

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