Stand: 05.08.20227.8. Lieferkonditionen (Incoterms)

Von besonderer Bedeutung – auch bei Lieferungen im Binnenmarkt – ist die Vereinbarung einer Lieferkondition im Kaufvertrag, die den Kosten- und Gefahrenübergang zwischen Verkäufer und Käufer regelt. Bei Festlegung dieser Lieferkondition sollten die INCOTERMS verwendet werden, welche die Verpflichtungen des Käufers bzw. Verkäufers eindeutig festlegen. Umgangssprachliche Lieferklauseln wie „Frei Haus“ sind zu vermeiden und generell nur die rechtlich präzisen Incoterms zu verwenden. Details zu den Incoterms in der Fassung von 2010 und 2020 finden Sie unter Punkt 4 dieses Handbuches und unter folgender Internetadresse:

www.icc-austria.org/ [Pfad: Beratung > Incoterms]

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