Stand: 29.12.202216.2. Rechtliche Grundlagen

16.2.1 Europarechtliche und nationale Rechtsgrundlagen

In der Europäischen Union sind die Grundlagen für Verbrauchsteuern auf Mineralöle, Alkohol und alkoholische Getränke sowie Tabakwaren einheitlich geregelt.

Die Richtlinie zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems („Systemrichtlinie“: Richtlinie 2008/118/EG (kons. Fassung) bzw. die Neufassung Richtlinie (EU) 2020/262 (kons. Fassung)) enthält die wichtigsten gemeinsamen Bestimmungen des innergemeinschaftlichen Verbrauchsteuersystems. 

Aktuelle Änderung: Die Neufassung der Systemrichtlinie enthält unter anderem die Änderung der Verfahrensbestimmungen im steuerrechtlich freien Verkehr. Das bisher papiergestützte Verfahren zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU wird durch ein EDV-gestütztes System abgelöst.

Daneben gibt es noch Strukturrichtlinien (enthalten Definitionen der jeweils verbrauchsteuerpflichtigen Waren sowie Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen) und Steuersatzrichtlinien (enthalten Mindeststeuersätze) für alle drei Warenarten.

Nachdem es sich bei den angeführten EU-Richtlinien nicht um in Österreich unmittelbar gültiges Recht handelt, wurden diese in nationale Gesetze umgesetzt. Daher findet man den von diesen Verbrauchsteuern betroffenen Warenkreis und die Steuersätze in der jeweiligen österreichischen Gesetzesgrundlage:

 

16.2.2 Begleitdokumente für Beförderungen

Die notwendigen Begleitdokumente für die beiden innergemeinschaftlichen Beförderungsverfahren von verbrauchsteuerpflichtigen Produkten sind im Rahmen von direkt geltenden EU-Verordnungen festgelegt.

Die Beförderung im Steueraussetzungsverfahren darf nur zwischen registrieren Unternehmen mit dem "elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD)" durchgeführt werden; dieses e-VD wird vom Versender im elektronischen "Excise Movement Control System (EMCS)" erstellt.

Die Die Verordnung (EG) Nr. 684/2009 (kons. Fassung) enthält die Durchführungsbestimmungen zu den Daten, die das e-VD in den einzelnen Mitgliedsstaaten enthalten muss. Die Details zum Ablauf der Erstellung des e-VD sind in einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu den österreichischen Verbrauchsteuergesetzen geregelt.

Die Beförderung im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr findet noch bis 12. Februar 2023 mit dem "Vereinfachten Begleitdokument“ auf Papier statt, dessen Ausstellung in der Verordnung (EWG) Nr. 3649/92 geregelt ist.

Aktuelle Änderung: Entsprechend der Neufassung der Systemrichtlinie wird ab 13. Februar 2023 nur mehr das vereinfachte elektronische Verwaltungsdokument (e-VBD) für den innergemeinschaftlichen Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im steuerrechtlich freien Verkehr verwendet. Es gibt keinen Übergangszeitraum, in dem papiermäßige und elektronische Verfahren parallel laufen – ab 13. Februar 2023 sind nur mehr e-VBD gültig, die im Excise Movement and Control System (EMCS) erstellt wurden.


 

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