Stand: 05.08.202210.7. Anlagensicherheit - Konformitätserklärung bei Installationsarbeiten

Die Ausführung bestimmter reglementierter Tätigkeiten im Bereich der Installationsgewerbe ist in Italien nur durch nachweislich ausgebildetes Fachpersonal zulässig. Dies betrifft Installationsarbeiten an:

Österreichische Unternehmen, welche diese Art von Installationsarbeiten in Italien durchführen, sind dazu verpflichtet, ihren Befähigungsausweis (z.B. Gewerbeschein) mitzuführen und müssen nach Beendigung ihrer Arbeiten eine Konformitätserklärung ausstellen. Diese Erklärung dient als Bestätigung, dass die Arbeiten im Einklang mit den italienischen Bestimmungen zur Anlagensicherheit (Ministerialdekret Nr. 37/2008) ausgeführt wurden. Ein Musterbeispiel für eine Konformitätserklärung finden Sie in Kap. 10.17.

Die Formulare sind bei der regional zuständigen Handwerks/-Handelskammer in Italien erhältlich und sollten in der Regel vierfach ausgestellt werden. Einmal für den Auftraggeber, den Nutzer der Anlage, die Gemeindeverwaltung (Sportello Unico) und das ausführende Unternehmen selbst. Evtl. kann auch der Gas-/Strom-/Wasserlieferant eine Erklärung verlangen. Ein Projektplan der realisierten Anlage sowie eine Übersetzung des Gewerbescheins und evtl. ein Bericht über die verwendeten Materialen sind den Konformitätserklärungen beizulegen.

Neben dem Gesetz über die Anlagensicherheit sind zudem spezielle italienische Normen einzuhalten, wie z.B. bei Elektroarbeiten die Normen des CEI (Comitato Elettronico Italiano).

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