Stand: 05.08.2022Anlage: Anhang 3 - Ablauf einer Importlieferung

Ablauf der Zollabwicklung einer Importlieferung in die EU

 

Summarische Anmeldung (ENS)

(Fristen beachten: je nach Verkehrsträger zwischen 1 Stunde vor Ankunft an
der EU-Außengrenze und 24 Stunden vor Versendung im Abgangsland; Übermittlung
bestimmter Sendungsdaten)

Risikoanalyse in Bezug auf
die Waren durch den Zoll

(auf Basis der übermittelten Daten in der summarischen Anmeldung)

 

Verbringen in die EU durch
Überschreiten der EU-Außengrenze

(Beginn der zollamtlichen Überwachung der Ware)

 

Transportpflicht auf den
Zollstraßen bis zur Eingangszollstelle

 

Gestellung der Waren bei der
Eingangszollstelle

(Mitteilung an die Zollbehörden über das Vorhandensein von Waren)

 

Zollkontrolle

(Überprüfung der Waren in Bezug auf die Summarische Anmeldung; auch eine
Vorbesichtigung des Importeurs ist hier möglich bzw. dürfen nach Zustimmung der
Zollbehörde Muster und Proben entnommen werden)

 

Vorübergehende Verwahrung (Dauer
max. 90 Tage)

(ist nur ein Status und noch kein Zollverfahren; dieser Zeitraum kann dazu
genützt werden, um zu entscheiden, was mit den Waren weiter geschehen soll)

 

Zollrechtliche Bestimmung

(Entscheidung, ob die Ware einem Zollverfahren zugeführt wird; alternativ
könnte die Ware auch wieder ausgeführt oder vernichtet werden)

 

Zollanmeldung

(mündlich, elektronisch, konkludent)

 

Wahl des Zollverfahrens

(es stehen 8 Verfahren zur Auswahl – Infos unter Punkt 3.3, Zollverfahren im Import)

 

Annahme der Anmeldung

(Entstehung der Zollschuld)

 

Überlassung der Waren zum
beantragten Zollverfahren

(die Ware darf nun von der Zollstelle oder dem Abfertigungsort entfernt
werden)

 

Nachträgliche Überprüfung in
der Buchhaltung des Importeurs

(Art. 78 ZK gibt dem Zoll die Möglichkeit auch noch später die Umstände des
Importgeschäftes zu prüfen und z.B. Zollwerte mit dem durchgeführten Zahlungsverkehr zu vergleichen)

 

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