2.4.2. Produktsicherheit
Unterliegt das importierte Produkt keiner CE-Richtlinie muss der Importeur aber dennoch dafür Sorge tragen, dass die Bestimmungen über die Allgemeine Produktsicherheit (Produktsicherheitsgesetz 2004) eingehalten werden.
Wesentliche Pflichten dabei sind:
- Liefern sicherer Produkte: Dies bedeutet, dass ein Produkt nicht weiter verkauft werden darf, wenn ein Händler weiß oder wissen muss, dass es gefährlich ist.
- Zusammenarbeit mit der Behörde bei Produktproblemen: Pflicht zur Information über unsichere Produkte, zur Mitwirkung an der Überwachung der Sicherheit durch Weitergabe von Warnhinweisen, Aufbewahrung und Bereitstellung von Unterlagen und Mitarbeit an Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.