Stand: 05.08.20223.3. Zollwert

Die häufigsten Einfuhrzölle der EU sind Wertzölle, sodass als Einfuhrzollsatz ein bestimmter Prozentsatz des Warenwertes erhoben wird. Für die Berechnung des Einfuhrzolls ist in diesen Fällen der Zollwert der relevante Maßstab. Lediglich für Waren die üblicherweise auch nach dem Gewicht verkauft werden (z.B. Obst und Gemüse) wird ein Gewichtszoll verrechnet. Für einige Waren (z.B. Fleisch) gibt es auch eine Kombination von beiden, sodass zusätzlich zu einem Wertzoll auch ein Gewichtszoll eingehoben wird.

Der Wert einer Ware wird neben der aktuellen Marktsituation (Angebot und Nachfrage) auch von anderen Faktoren beeinflusst, sodass eine Regelung notwendig ist, wie der für die Zollberechnung relevante Warenwert festzustellen ist. Der Warenwert erhöht sich naturgemäß durch zusätzliche Leistungen wie Transport, Verpackungen, Versicherungen, Kosten für Handling etc. Somit sind diese Kosten als preisbeeinflussende Faktoren bei der Feststellung des Zollwertes zu berücksichtigen.
Da die Einfuhrzölle eine EU-Abgabe sind, welche größtenteils ins EU-Budget geleitet werden, ist für die Berechnung der Zölle jener Wert festzustellen, den die Ware am Ort des Verbringes (Überschreiten der EU-Außengrenze) hat. Die Nebenkosten des Imports (Transportkosten, Versicherungsprämien, Verpackung) müssen daher beim Kaufpreis berücksichtigt werden (vgl. Punkt 3.3.2). Diese Kosten werden je nach Lieferkondition dem Rechnungsbetrag hinzugerechnet oder davon abgezogen. Erst nach Einbeziehung dieser und anderer Kosten kennt man den genauen Zollwert, welcher die Basis für die Berechnung des Einfuhrzolls bietet.

Beispiel:
Import einer Maschine aus den USA. Der US-Hersteller liefert die Maschine FOB Miami (vgl. Incoterms 2.5). Für die Berechnung des Zollwertes müssen sämtliche Kosten (Transport, Versicherung) ab Hafen Miami bis zum Bestimmungshafen in der EU (Außengrenze) dem Rechnungsbetrag hinzugerechnet werden. Der EU-Einfuhrzoll wird schließlich vom erhöhten Wert berechnet.

Wenn hingegen der US-Hersteller diese Maschine DAP Kufstein liefert, können die Frachtkosten von Kufstein bis zur EU-Außengrenze (bzw. evtl. weitere bereits enthaltene inländische Kosten) vom Rechnungsbetrag abgezogen werden und vom nunmehr verminderten Betrag wird der Zoll berechnet.

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