Stand: 05.08.20222.6. Zahlungsbedingungen und Zahlungsabwicklung

Allgemeines

Je nach Art der Zahlungsabwicklung entstehen für die Kaufparteien unterschiedliche Risiken. Ob nun die Ware vom Käufer im Voraus bezahlt oder aber vom Verkäufer zuerst geliefert und erst später vom Käufer bezahlt wird, einer der Parteien hat das entsprechende Risiko zu tragen. Obwohl diese Risiken natürlich auch im Inlandsgeschäft gelten und abzuwägen sind, kommen im Außenhandel noch folgende Aspekte hinzu:

Die meisten Risiken im Außenhandel sind häufig vom Verkäufer zu beachten bzw. entsprechend abzusichern (Produktionsrisiko, Abnahmerisiko, Zahlungsausfall, Zahlungsverbot, keine Devisenzuteilen im Käuferland …).
Der Käufer hingegen hat primär nur dann ein Risiko, wenn die Zahlung vorab geleistet wird und er somit darauf vertrauen muss, dass die Ware in der entsprechenden Menge und Qualität vom Verkäufer geliefert wird. Aber auch bei Zahlungen nach Erhalt der Ware, könnte bei Fakturierung in einer Fremdwährung ein Wechselkursrisiko für den Käufer zum Tragen kommen.

Das Wechselkursrisiko kann der Importeur aber häufig reduzieren oder gar vermeiden:

Zahlungsinstrumente

Bei der Auswahl der zur Verfügung stehenden Zahlungsinstrumente, wird zwischen einfachen Instrumenten und der Absicherungsinstrumente unterschieden.

Die einfachen Zahlungsinstrumente wie Überweisung, Scheck, Wechsel, Inkasso, Zahlung per Nachnahme aber auch das Dokumenteninkasso decken üblicherweise nicht die Risiken des Verkäufers. Diese kommen im Außenhandel daher nur bei großem Vertrauen in den Geschäftspartner zur Anwendung.

Auch beim Dokumenteninkasso trägt der Verkäufer ein Risiko. Beim Dokumenteninkasso werden die, für die Einfuhr im Bestimmungsland notwendigen, Dokumente (Rechnungen, Ursprungszeugnisse, Analysenzertifikate, Gesundheitszeugnisse, etc.) über die Bank zum Inkasso eingereicht.  Der Exporteur übergibt somit die Dokumente mit dem Inkassoauftrag seiner Bank, mit der Anweisung diese Dokumente über die Hausbank des Importeurs zu avisieren und dem Importeur nach Erfüllung der vereinbarten Inkassobedingungen (Bezahlung des Kaufpreises) an den Käufer auszuhändigen.

Sofern diese Dokumente also unabdingbar sind für die Importabfertigung im Bestimmungsland, hat der Verkäufer grundsätzlich die Gewissheit, dass der Käufer erst an die Ware gelangt, wenn die Inkassobedingungen erfüllt und somit die Ware bezahlt wurde. Allerdings hat der Verkäufer keinen Einfluss darauf, dass der Käufer die Dokumente auch tatsächlich bei der Bank goutiert und auslöst. Das Abnahmerisiko bleibt somit beim Verkäufer. Und eine eventuelle Rücknahme der Ware durch den Verkäufer ist immer mit Kosten verbunden bzw. je nach Bestimmungsland an Fristen und Bedingungen geknüpft.

Bei unbekannten Geschäftspartnern - insbesondere im Außenhandel - kommen deshalb häufig Absicherungsinstrumente bei der Zahlung zur Anwendung. Das weltweit wichtigste Instrument ist dabei das Dokumentenakkreditiv.

Akkreditive

Ein Akkreditiv ist die Zahlungsverpflichtung einer Bank, im Auftrag ihres Kunden (Importeurs) dem Verkäufer nach Erfüllung der Akkreditivbedingungen, einen bestimmten Betrag in einer vorgeschriebenen Währung innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen.

Bei einem Akkreditiv wird also immer zunächst der Käufer/Importeur aktiv. Er eröffnet bei seiner Bank das Akkreditiv und gibt die Bedingungen für die Zahlung bekannt. Die Bedingungen sind üblicherweise die Vorlage von Dokumenten, welche belegen, dass die vereinbarte Lieferung zum Versand gebracht wurde. Neben dem Frachtbrief werden häufig die für die Einfuhr notwendigen Dokumente gefordert (Rechnung, Ursprungszeugnisse, Zertifikate) bzw. deren genaue Ausgestaltung festgelegt.

Die Eröffnungsbank leitet das Akkreditiv an eine Bank im Land des Verkäufers weiter und diese verständigt den Verkäufer als Begünstigten. Der Verkäufer wird nun die Ware wie vereinbart zum Versand bringen und die im Akkreditiv geforderten Dokumente bei den entsprechenden Stellen besorgen (Frachtbrief von der Spedition, Versicherungszertifikate von der Transportversicherung, Ursprungszeugnis von der Wirtschaftskammer, Präferenznachweise vom Zoll, etc.). Bei fristgerechtem Versand und Einreichung der Dokumente durch den Verkäufer an die Avisobank, wird diese die Dokumente an die Akkreditivbank des Käufers weiterleiten. Nach Prüfung der Dokumente wird die Bank den Akkreditivbetrag überweisen. Im Anschluss händigt die Akkreditivbank dem Importeur die Dokumente aus.

Das Akkreditiv bietet somit Sicherheit für beide Parteien des Kaufgeschäftes. Der Verkäufer kann die Bezahlung des Kaufpreises selbst steuern, indem er die geforderten Dokumente besorgt und der Käufer verfügt über den Nachweis, dass die Ware vom Verkäufer zum Versand gebracht wurde bzw. die für die Einfuhr notwendigen Dokumente vorliegen. Bei Vereinbarung von zusätzlichen Prüfzertifikaten, ausgestellt von unabhängigen Prüfinstituten im Lieferland, hat der Importeur darüber hinaus auch noch die Gewissheit, dass die bestellte Ware in der geforderten Menge und Qualität geliefert wird.

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