Stand: 24.02.20155.3. Das Mahnverfahren in Italien (Procedimento d`acute; Ingiunzione)

Auch in Italien gibt es ein Spezialverfahren mit besonderen Regeln. Im Gegensatz zu den meisten  Mahnverfahren kennt Italien allerdings kein formalisiertes Verfahren, d.h. der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides hat die Parteien, das zuständige Gericht, den Anspruchsgrund und die vorliegenden Beweismittel in Form einer Klageschrift zu bezeichnen und ist bei der Gerichtskanzlei des zuständigen Gerichts zu hinterlegen.

Impressum | Administration