Stand: 24.02.20155.2.4. Kosten des Mahnverfahrens

Grundsätzlich sind die Kosten des Mahnverfahrens vom Antragsgegner zu tragen. Sie werden in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen und tituliert. Als Verfahrenskosten fallen im Mahnverfahren Gerichtskosten, Auslagen des Antragstellers (gemeint sind alle Kosten, die der Antragsteller für die Beantragung des Mahnbescheids auslegen musste, wie Ausgaben für den Vordruck und das Porto für die Zusendung an das Gericht) und ggf. Gebühren des Prozessbevollmächtigten (Rechtsanwalt), inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer an.

Web-Tipp: Im Internet gibt es zahlreiche Webseiten, auf denen die Gerichtskosten vorab ausgerechnet werden können. Z.B. unter www.prozesskostenrechner.de

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