Stand: 05.08.202217.6. Beglaubigung der Exportdokumente

Die zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen vieler Länder (insbesondere im arabischen Raum) sehen vor, dass die für die Importabfertigung vorzulegenden Dokumente im Exportland von der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes vorab legalisiert werden. Diese Legalisierung nehmen die Konsularabteilungen der Botschaften oder die Konsulate bzw. Generalkonsulate des jeweiligen Landes vor. Da die Legalisierung unter Umständen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann, sowie mit zum Teil erheblichen Kosten verbunden ist – die Konsulatsgebühren liegen zwischen € 11,– und € 110,– pro Dokument – sollte der Exporteur die Dokumente frühzeitig zur Legalisierung einreichen und bereits bei Ausgestaltung des Vertrags festlegen, wer die Kosten zu tragen hat. Zu berücksichtigen ist auch, dass diese Exportpapiere im Vorfeld von der Abteilung für Außenwirtschaft der Wirtschaftskammer Tirol zu bestätigen sind. Bei Lieferungen in eines der nachstehenden Länder müssen die Dokumente zusätzlich von der Österreichisch-Arabische Handelskammer (Lobkowitzplatz 1, 1015 Wien, Tel. 01 5133965) bestätigt werden. Anschließend erfolgt gegen eine zusätzliche Gebühr die Legaliesierung der Dokumente durch die Botschaft des jeweiligen Landes.

Von folgenden Ländern wird üblicherweise eine Legalisierung der Dokumente durch die Österreichisch-Arabische Handelskammer sowie durch die Konsularabteilungen der entsprechenden Botschaften vorgeschrieben: Ägypten, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Libyen, Oman, Saudi Arabien, Sudan, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate, Yemen. Für Ägyten ist dies aber nur dann notwendig, wenn die Waren nicht im Rahmen des Präferenzabkommens EU-Ägypten nach Ägypten geliefert werden (Präferenzware s. Kapitel 17.01). Dokumente für die Vereinigten Arbischen Emirate müssen darüber hinaus noch zusätzlich von einem österr. Notar, dem Landesgericht und der Konsularabteilung des Außenministeriums beglaubigt werden.

Dokumente für Warenlieferungen in den Iran müssen ebenfalls häufig nach der Bestätigung durch die Wirtschaftskammer Tirol noch zusätzlich von der Iranischen Botschaft in Wien beglaubigt werden (Jauresgasse 3, 1030 Wien, Tel. 01 7122657 oder Fax 01 7135733).

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