Stand: 05.08.202217.5. Zolltarifnummern

Im Rahmen des harmonisierten Systems (HS) sind in nahezu allen Ländern der Welt die Zolltarife nach demselben System aufgebaut und bis zur 6. Stelle identisch. Weitere Untergliederungen folgen nationalen Anforderungen.

Oftmals ist es möglich, Warenflüsse und Informationen zu den Einfuhrbestimmungen im Zielland auf Basis der Zolltarifnummer einzuholen. Anhand der Zolltarifnummer kann aber natürlich auch die Höhe der Einfuhrzölle in der EU und in anderen Ländern geprüft werden.

Der Zolltarif der Europäischen Union (TARIC) ist im Internet veröffentlicht und kann unter folgender Adresse abgerufen werden:

www.ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp

Eine Einreihung und Zuordnung der Ware in den Zolltarif ist grundsätzlich auch im elektronischen TARIC möglich. Durch Anklicken von „TARIC-Code“ und „Blättern“ werden die 21 Abschnitte geöffnet, hinter denen sich die 97 Kapitel verbergen. Die vorgeschlagenen Auswahlmöglichkeiten sind so lange zu entscheiden, bis die 10-stellige TARIC-Nummer auf der Startseite übernommen wird.

Eine weitere Möglichkeit Waren im Zolltarif zuzuordnen, ist die einmal im Jahr veröffentlichte Kombinierte Nomenklatur (KN), welche die ersten 8 Stellen der Zolltarifnummer bildet. In der Kombinierten Nomenklatur sind am Beginn eines jeden Kapitels, auch die Anmerkungen zu diesem Kapitel veröffentlicht. Diese Anmerkungen sind für eine korrekte Einreihung oftmals hilfreich bzw. sogar notwendig. Die Kombinierte Nomenklatur wird in den Amtsblättern der Europäischen Kommission veröffentlicht. Unter www.eur-lex.europa.eu/de/index.htm [Pfad: Amtsblatt] kann unter der Nummer L 294/2016 die aktuelle KN für das Jahr 2017 abgerufen werden.

Sehr hilfreich bei der Einreihung von Waren in den Zolltarif sind auch die veröffentlichten verbindlichen Zolltarifauskünfte der Europäischen Kommission (VZTA oder Englisch kurz EBTI - European Binding Tariffs Information). Hier werden alle Bescheide jener Waren veröffentlicht, für welche in der Vergangenheit eine verbindliche Einreihung in den Zolltarif beantragt wurde. Mithilfe von Schlagwörtern des allgemeinen Sprachgebrauchs und allgemeinen Warenbeschreibungen kann hier geprüft werden, ob eine Ware schon einmal von den Experten im Zolltarif zugeordnet bzw. wie diese Ware schlussendlich eingereiht wurde.

Ein weiteres Hilfsmittel für die Einreihung von Waren in den Zolltarif sind die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, welche zuletzt im Amtsblatt der Reihe C unter der Nummer 76/2015 veröffentlicht wurden. Für das Abrufen ist obige Internetadresse der Amtsblätter zu verwenden.

Unverbindliche Zolltarifauskünfte erteilt auch die Zentrale Auskunftsstelle Zoll unter Tel. 050 233 740 oder e-mail: zollinfo@bmf.gv.at.

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