Stand: 05.08.202217.1. Allgemeine Exportdokumente

Warenimporte unterliegen in allen Ländern der Welt bestimmten Einfuhrbestimmungen und Einfuhrformalitäten. Welche Regeln zur Anwendung kommen, hängt oftmals vom Lieferland und Ursprungsland der Ware ab, sodass dem Zollamt im Bestimmungsland umfangreiche Informationen vorzulegen sind.

Die für die Wareneinfuhr erforderlichen Unterlagen sind in allen Ländern unterschiedlich geregelt und oftmals auch von der Art der Waren abhängig. In den meisten Fällen sind aber zumindest folgende Unterlagen beizubringen, welche für die Einstufung der Produkte in den Zolltarif, die Berechnung der Zollabgaben und die Anwendung der Importbestimmungen notwendig sind:

Exportrechnung

Das Muster einer Exportrechnung wurde als Anlage G am Ende des Handbuchs beigelegt. Diese Rechnung kann allerdings nur als allgemeine Vorlage verwendet werden, sodass eventuelle zusätzliche Angaben und Erklärungen, aber auch Form und Sprache gesondert geregelt sein können. Einige Länder (z.B. im karibischen Raum oder Afrika) verlangen darüber hinaus eine streng formelle „customs invoice".

Ursprungszeugnis

Der allgemeine Ursprung einer Ware wird mittels dem „Ursprungszeugnis der Europäischen Union (Muster zur Ansicht s. Anlage in Punkt 16.9. am Ende des Kapitels; in der Praxis ist das Originalformular zu verwenden) nachgewiesen. Dieses Zeugnis erhalten Sie in der Abteilung für Außenwirtschaft der Wirtschaftskammer Tirol (Fr. Erhart). Damit die Wirtschaftskammer den Ursprung einer Ware bestätigen kann, muss vom Antragsteller erklärt werden, ob die Waren im eigenen Betrieb erzeugt oder von einem anderen Händler zugekauft worden sind. Bei Zukauf ist der Ursprung der Exportware durch Handelspapiere, Ursprungszeugnisse oder Ursrpungserklärungen oder sonstiger Dokumente nachzuweisen. Nicht zu verwechseln ist dieses allgemeine (nichtpräferenzielle) Ursprungszeugnis mit dem „Präferenziellen Ursprungszeugnis“ EUR1 (s. Punkt 17.1.), welches im Bestimmungsland Zollvorteile bewirken kann.

Darüber hinausgehende Bescheinigungen und Bestätigungen unterliegen den handelspolitischen und nationalen Regelungen des jeweiligen Importlandes wie z.B. Einfuhrbewilligungen, Gesundheitszeugnisse für tierische und pflanzliche Produkte, technische Datenblätter und Konformitätsbescheinigungen, Gütezertifikate, Analysenzertifikate, Freiverkaufsbestätigungen etc.

Einen guten Überblick über die notwendigen Dokumente (je nach Warenart und Bestimmungsland) bietet die Market Access Database der Europäischen Kommission (vgl. Kapitel 16.4).

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