Stand: 05.08.202215.7. Ausfuhren im Postverkehr
Im Postversand können Waren ohne zusätzliche Ausfuhrzollanmeldung zum Versand gebracht werden. Eine Kopie des vom Versender ausgefüllten Postaufgabescheins wird von der Post dem Zoll zur Kenntnis weitergeleitet. Dieser Postaufgabeschein entspricht einer Zollanmeldung mit reduzierten Datensatz. Diese Vereinfachung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sendungswert beträgt höchstens 1000 EUR
- es wurde kien Antrag auf Ersattung oder Erlass gestellt
- die Sendung unterliegt keinen Verboten pder Beschränkungen
Als Ausfuhrnachweis für die Befreiung von der Umsatzsteuer für Ausfuhrlieferungen wird vom Finanzamt der Postaufgabeschein anerkannt.