Stand: 05.08.202215.7. Ausfuhren im Postverkehr

Im Postversand können Waren ohne zusätzliche Ausfuhrzollanmeldung zum Versand gebracht werden. Eine Kopie des vom Versender ausgefüllten Postaufgabescheins wird von der Post dem Zoll zur Kenntnis weitergeleitet. Dieser Postaufgabeschein entspricht einer Zollanmeldung mit reduzierten Datensatz. Diese Vereinfachung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Als Ausfuhrnachweis für die Befreiung von der Umsatzsteuer für Ausfuhrlieferungen wird vom Finanzamt der Postaufgabeschein anerkannt.

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