Stand: 05.08.202215.5. Dokumente und Informationen für die Ausfuhrzollabfertigung

Damit der Zollagent die elektronische Ausfuhrzollanmeldung vornehmen kann, werden zumindest drei Dinge benötigt:

1. Ware oder Warenortnummer des zugelassenen Warenortes

2. Exportrechnung oder Proformarechnung

3. EORI Nummer des Ausführers

4. (evt. Bewilligungen)

Bestandteil einer Zollanmeldung ist immer der Wert einer Ware, weshalb dieser auch durch Belege (Handelsrechnung oder Proformarechnung) zu erklären ist. Eine Proformarechung kommt zum Einsatz, wenn die Waren an den Käufer nicht verrechnet werden (zB kostenlose Ersatzteillieferungen im Rahmen einer Garantie oder kostenlose Musterlieferungen). Darüber hinaus sind die Sendungsdaten bekanntzugeben (Bestimmungsadresse, Warenart, Bruttogewicht, Nettogewicht, Art und Anzahl der Packstücke, Beförderungsart, Lieferkondition), da diese in der Zollanmeldung zu deklarieren sind.

ACHTUNG: bei der Weitergabe der Daten an den Zollagenten ist seit 2017 besondere Sorgfalt notwendig. Bei der nachträglichen Änderung von Daten in einer Zollanmeldung (zB das Gewicht oder die Anzahl der Packstücke) kann die Zollverwaltung eine Verwaltungsabgabe einheben. Insbesondere wenn eine Änderung in Form eines Bescheids gewünscht wird (zB um einen korrekten Ausfuhrnachweises für die UST-Befreiung zu führen), wird die Verwaltungsabgabe jedenfalls fällig.

Falls die Ausfuhr der Ware durch Verbote oder Beschränkungen kontroll- oder bewilligungspflichtig ist (z.B. Kulturgut), ist zusätzlich die erteilte Bewilligung dem Zollagenten zu übermitteln bzw. die evt. notwendigen Überwachungsdokumente.

Zusätzlich benötigt der Zollagent auch die EORI Nummer und die UID Nummer des Ausführers, welche in der Zollanmeldung anzugeben ist (s. auch Punkt 15.2.).

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