Stand: 05.08.202215.3. Ausfuhrbeschränkungen

Lieferungen von Gegenständen in Drittländer können grundsätzlich ohne Beschränkungen und bewilligungsfrei ausgeführt werden (Exportfreiheit). Jedoch muss für bestimmte Waren oder auch Bestimmungsländer eine geplante Lieferung vorab genehmigt werden. Unter diese Beschränkung fallen insbesonders Waren der militärischen Nutzung bzw. der militärischen Endverwendung. Aber auch Güter, die primär zivilen Zwecken dienen, jedoch von militärischer Bedeutung sind (so genannte Dual-Use-Waren zB handelsübliche Metallbearbeitungsmaschinen, welche aber auch für die Waffenproduktion eingesetzt werden könnten), unterliegen je nach Bestimmungsland einer eventuellen vorherigen Bewilligungspflicht in der Ausfuhr. Eine Listung dieser sensiblen Waren, wurde zuletzt durch die Delegierte Verordnung der Kommission unter VO Nummer 2119/2019 neu veröffentlicht.

Besondere Aufmerksamkeit ist auch bei „harmlosen“ Warenlieferungen in jene Länder geboten, die einem Waffenembargo unterliegen (Krisenherde der Welt). Hier genügt bereits Kenntnis oder Grund zur Annahme einer militärischen Endverwendung, um verpflichtet zu sein eine Ausfuhrbewilligung bei den österr. Behörden zu beantragen (zB Lieferung von Metallplatten mit der Kenntnis, dass diese für den Bau einer Maschine zur Waffenproduktion verwendet werden).

Darüber hinaus bestehen Embargos gegenüber bestimmten Ländern und auch bestimmten natürlichen Personen und Organisationen. Eine übersichtliche Darstellung zu den Themen Dual-Use-Waren, Militär- und Rüstungsgüter und Embargos wurde auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich veröffentlicht:

www.wko.at/aw/exportkontrolle (Service>Außenwirtschaft>Außenwirtschafts- und Zollrecht (Rechtsinormation)>Exportkontrolle EU/Österreich)

 

Sonstige Ausfuhrbeschränkungen

Eine Ausfuhrlieferung kann aber auch aufgrund von anderen Rechtsvorschriften oder internationalen Vereinbarungen genehmigungs- oder überwachungspflichtig sein. Dies gilt z.B. für den Export von Drogenausgangsstoffen, Suchtmitteln, bestimmte Obst- und Gemüsesorten, Eier und Geflügelfleisch, verarbeitete tierische Proteine, vom Aussterben bedrohte Pflanzen und Tiere, Kulturgüter, Markenplagiate, Abfälle und Altöle, ozonschädigende Stoffe etc.

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