Stand: 12.09.202313.7. Kennzeichnungsvorschriften und Warenmarkierung

Die schweizerischen Normen sind großteils EU-konform. Geräte, die den EU-Richtlinien (zB Niederspannungsrichtlinie und elektromagnetische Verträglichkeitsrichtlinie) entsprechen und über die CE-Kennzeichnung verfügen, können in der Schweiz ohne weitere Prüfung in Verkehr gebracht werden. Informationen zu den Ausnahmen können über das AußenwirtschaftsCenter Zürich (Adresse am Ende des Kapitels) besorgt werden. Bei der Lieferung von Lebensmitteln sind insbesondere die abweichenden schweizerischen Etikettiervorschriften zu beachten.

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