Stand: 08.08.202212.11. Meldepflicht Statistik Austria: INTRASTAT-Meldung & Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs

INTRASTAT-Meldung

Die statistische Erfassung über den Warenverkehr im Binnenmarkt erfolgt durch monatliche Meldungen der Unternehmer über die durchgeführten Warenlieferungen und -eingänge. Eine Befreiung von dieser Meldepflicht gibt es für Unternehmen mit einem innergemeinschaftlichen Warenaustausch (Eingang/Ausgang getrennt betrachtet) von weniger als € 1,1 Mio/Kalenderjahr. Informationen zum Meldeverfahren finden Sie im Internet auf der Website der Statistik Austria:

www.statistik.at [Pfad: Fragebögen > Unternehmen > Außenhandel].

Die Meldung kann auf drei Arten erfolgen:

  1. mittels Formular (Muster s. Anlage E am Ende des Handbuchs), das über obige Website bestellt werden kann,
  2. direkt über Internet auf der Website der Statistik Austria oder
  3. mittels eines speziellen EDV-Programms (IDEP/KN8). Insbesondere Firmen mit einer umfangreichen Meldeverpflichtung können durch das IDEP Programm den Aufwand der statistischen Meldungen reduzieren.

Ab der Berichtsperiode Jänner 2022 steht IDEP/KN8.NET nicht mehr zur Verfügung und wird durch das Meldetool RTIC abgelöst.

Mehr dazu finden Sie auf der Homepage der Statistik Austria: https://www.statistik.at/web_de/frageboegen/unternehmen/aussenhandel_intrastat/index.html

Eine Eingangsmeldungspflicht im anderen Mitgliedstaat kann auch für österreichische Lieferanten entstehen, wenn bei Warenlieferungen an Privatpersonen die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes fakturiert wird (z.B. wenn der Lieferschwellenwert überschritten wurde).

Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs

Die Statistik Austria erhebt bei Unternehmen mit bestimmen Wirtschaftstätigkeiten und ab einem Überschreiten bestimmter Schwellenwerte den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Für diese Unternehmen bedeutet das eine Meldepflicht: Werden die festgelegten Schwellenwerte überschritten, müssen österreichische Unternehmen ihre Dienstleistungsimporte und -exporte bei der Statistik Austria melden. Diese Meldungen zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr sind in der Meldeverordnung ZABIL 1/2012 der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) geregelt.

Dabei kommt es nicht auf den geografischen Raum, in welchem die Dienstleistungen stattfinden, an, sondern ob der Erbringer/Bezieher (Auftragnehmer/Auftraggeber) der Leistung seinen Sitz im Ausland hat und die festgelegten Schwellenwerte überschritten werden. Bis Ende 2021 liegt die Schwelle für Dienstleistungsimporte und -exporte bei jeweils EUR 500.000,- jährlich. Werden diese Schwellenwerte überschritten, müssen (jeweils) quartalsweise Meldungen durchgeführt werden.

Ab 2022 kommt es zu einer Änderung der Meldefrequenzen. Überschreiten dann die Dienstleistungsimporte und/oder -exporte jährlich EUR 500.000,-, müssen (jeweils) nur mehr jährliche Meldungen durchgeführt werden. Erst ab einem Überschreiten der Dienstleistungsimporte und/oder -exporte von EUR 5 Mio. jährlich sind quartalsweise Meldungen abzugeben.

Diese Daten dienen als Grundlage für die Erstellung der Leistungsbilanz und (außen-)wirtschaftlicher Statistiken. Weitere Informationen sind auf der Website der Statistik Austria sowie auf dem Unternehmensservice Portal zu finden.

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