Stand: 08.08.202212.9. Erstattung der Umsatzsteuer

Die in einem anderen Mitgliedstaat bezogenen oder konsumierten Leistungen unterliegen oftmals einer USt im anderen Mitgliedstaat (z.B. Anmietung eines Messestandes auf einer Messe in Irland oder Hotelübernachtungen in Italien im Zuge einer Dienstreise). Auch ausländische Umsatzsteuern werden zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmen wieder erstattet.

Seit 01. Jänner 2010 wird ein Antrag auf Rückerstattung der ausländischen Umsatzsteuer aber nicht mehr direkt im anderen Mitgliedstaat gestellt, sondern beim österreichischen Finanzamt – über Finanz Online auf der Homepage des Finanzministeriums www.bmf.gv.at. Das österreichische Finanzamt prüft die Zulässigkeit der Rückerstattung (Vorsteuerabzugsfähigkeit) und leitet den Antrag an die ausländische EU-Finanzbehörde weiter. Originalrechnungen des EU-Lieferanten müssen nur auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden bzw. auch nur dann, wenn sich der Betrag (Nettoentgelt) auf mind. € 1.000,- beläuft (bzw. € 250,- für Kraftstoffe).

Anträge auf Erstattung eines USt-Betrages von mind. € 400,- können jederzeit gestellt werden. Ansonsten ist eine Antragstellung erst nach Ablauf des Kalenderjahres möglich. Die Antragsfrist endet in jedem Fall am 30. September des Folgejahres des Umsatzes. Grundsätzlich (außer bei Nachfragen) muss die ausländische Steuerverwaltung den Betrag innerhalb von 4 Monaten erstatten. Bei Verzug hat der Antragsteller Anspruch auf Verzugszinsen.

Auf der Webseite des Finanzministeriums finden Sie einen Leitfaden zum Antrag auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

ACHTUNG: In manchen Mitgliedstaaten wird die Umsatzsteuer für zugekaufte Vorleistungen in Zusammenhang mit einem Auftrag nicht refundiert, wenn aufgrund von steuerlichen Bestimmungen die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übertragen worden ist. Daher wäre in solchen Fällen und Ländern entweder ein Zukauf von Vorleistungen in diesem Land oder der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger zu vermeiden.

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